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   VG Hamburg, 24.05.2005 - 10 K 4373/04   

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https://dejure.org/2005,27731
VG Hamburg, 24.05.2005 - 10 K 4373/04 (https://dejure.org/2005,27731)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24.05.2005 - 10 K 4373/04 (https://dejure.org/2005,27731)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 10 K 4373/04 (https://dejure.org/2005,27731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens ; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung einer neuen Stellenausschreibung; Voraussetzungen für die Durchführung einer Stellenausschreibung im Beamtenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 493
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VG Hamburg, 24.05.2005 - 10 K 4373/04
    In einem solchen Fall kann der nicht ausgewählte Beamte keine Verletzung seiner Rechte geltend machen (vgl. BVerwGE 101, 112, 115 [BVerwG 25.04.1996 - 2 C 21/95] m.w.N.).

    Im Übrigen ist zu beachten, dass das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ein anderes ist als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BVerwGE 101, 112, 115) [BVerwG 25.04.1996 - 2 C 21/95].

    So kommt es für den Abbruch eines Auswahlverfahrens - anders als bei einer Auswahlentscheidung - nicht darauf an, ob eine vom Dienstherrn vorgenommene Beurteilung in vollem Umfang einer rechtlichen Überprüfung standhält (vgl. BVerwGE 101, 112, 116) [BVerwG 25.04.1996 - 2 C 21/95].

  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 9/02

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich eines Abbruchs eines

    Auszug aus VG Hamburg, 24.05.2005 - 10 K 4373/04
    Durch sie wird die Sachentscheidung über die Besetzung der Stelle nur vorbereitet (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 29.05.2002, 1 W 9/02 - juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 19.01.1998, a.a.O., 210).

    Bei der dabei vorzunehmenden gerichtlichen Kontrolle muss dann erforderlichenfalls auch die Rechtmäßigkeit der vorbereitenden Verfahrenshandlungen überprüft werden (vgl. hierzu: OVG des Saarlandes, Beschl. v. 29.05.2002, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 22.07.1999 - 2 C 14/98 - juris), also auch das Vorgehen, das der Kläger jetzt mit seiner Klage angreift.

  • OVG Sachsen, 19.01.1998 - 2 S 648/96

    Unzulässiger Rechtsbehelf; Verfahrenshandlung; Stellenausschreibung; Einstweilige

    Auszug aus VG Hamburg, 24.05.2005 - 10 K 4373/04
    Hierunter sind alle im Laufe eines Verwaltungsverfahrens ergehenden Maßnahmen zu verstehen, die nach Ansicht der Behörde zwar geeignet sind, dieses zu fördern, es aber nicht abschließen (Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 44 a Rn 8; Sodan/Ziekow (Herausg.), Nomos-Kommentar zur VwGO, § 44 a Rn 93; OVG Bautzen, Beschl. v. 19.01.1998, NVwZ-RR 1999, 209).

    Durch sie wird die Sachentscheidung über die Besetzung der Stelle nur vorbereitet (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 29.05.2002, 1 W 9/02 - juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 19.01.1998, a.a.O., 210).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Hamburg, 24.05.2005 - 10 K 4373/04
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Dienstherr als Herr des Stellenbesetzungsverfahrens im Hinblick auf den Bewerbungsverfahrensanspruch im Verhältnis zu dem Bewerber zwar gewissen Bindungen an den Inhalt und die Anforderungen einer von ihm einmal veröffentlichten Stellenausschreibung unterliegt (vgl. Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, § 23 Rz. 6 m.w.N.; BVerwGE 115, 58, 60f.) [BVerwG 16.08.2001 - 2 A 3/00], aber nicht daran gehindert ist, aus sachlichen Gründen ein Stellenbesetzungsverfahren zu unterbrechen, um es mit neuer Ausschreibung fortzusetzen oder vollends zu beenden, ohne die ausgeschriebene Stelle zu besetzen (vgl. BVerwGE 115, 58, 60) [BVerwG 16.08.2001 - 2 A 3/00].
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VG Hamburg, 24.05.2005 - 10 K 4373/04
    Bei der dabei vorzunehmenden gerichtlichen Kontrolle muss dann erforderlichenfalls auch die Rechtmäßigkeit der vorbereitenden Verfahrenshandlungen überprüft werden (vgl. hierzu: OVG des Saarlandes, Beschl. v. 29.05.2002, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 22.07.1999 - 2 C 14/98 - juris), also auch das Vorgehen, das der Kläger jetzt mit seiner Klage angreift.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2007 - 6 B 1094/07

    Statthaftigkeit einer Feststellung der aufschiebenden Wirkung einer

    vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 14. Mai 2004 - 3 BS 265/03 -, DÖD 2005, 116; OVG Saarland, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 1 W 9/02 -, NVwZ-RR 2003, 48; VG Hamburg, Urteil vom 24. Mai 2005 - 10 K 4373/04 -, NVwZ-RR 2006, 493; Pietzcker, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt (Stand: Februar 2007), § 42 Abs. 1 Rn. 40; zweifelnd OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. September 2006 - 5 ME 219/06 -, NVwZ-RR 2007, 404.
  • OVG Bremen, 20.08.2010 - 2 B 162/10

    Vereinbarkeit einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung einer

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  • VG Würzburg, 22.01.2015 - W 1 S 14.1233

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens;

    Offen bleiben kann, ob es sich bei der Entscheidung, ein Ausschreibungsverfahren abzubrechen, um eine mit Rechtsbehelfen nicht isoliert angreifbare unselbständige Verfahrenshandlung i.S. des § 44a VwGO handelt, wenn - wie hier - die streitbefangene Stelle erneut ausgeschrieben wurde und das erneute Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen ist (vgl. OVG Bremen, B.v. 4.5.2011 - 2 B 71/11 - juris; VG Hamburg, U.v. 24.5.2005 - 10 K 4373/04 - juris; OVG Saarland, B.v. 29.5.2002 - 1 W 9/02 - juris).
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